Mietwagenservice
Hier erfahren Sie alles zu unseren Angeboten im
Taxen- und Mietwagenbereich
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Personenbeförderung bis 8 Personen
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Flughafentransfer
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Hotelshuttle
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Zubringer zu Bahn- und Bustouristik
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Einkaufsfahrten
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Handicap -Fahrzeug
Kranken- und Rollstuhltransport
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Fahrten ambulanter und stationärer Behandlung
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Fahrten zur Dialyse, Chemotherapie und Bestrahlung
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Kostenabwicklung mit Ihrer Krankenkasse
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Vertragspartner aller Krankenkassen und Berufsgenossenschaften
Welche Fahrtkosten übernehmen die Krankenkassen
genehmigungspflichtige Fahrten
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Fahrten zur Bestrahlung
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Fahrten zur Dialyse
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Fahrten zur Chemotherapie, Onkologie und Rheumatologie
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Fahrten zur psychiatrischen Tagesklinik
nicht genehmigungspflichtige Fahrten
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Einweisung in das Krankenhaus
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Entlassung aus dem Krankenhaus
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Fahrt 5 Tage vor der Krankenhauseinweisung
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Nachstationäre Behandlungsfahrten bis zu 14 Tagen nach der Krankenhausentlassung
ambulante Fahrten
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bei Pflegestufe 2 und 3
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Schwerbehindertenausweis mit den Buchstaben AG, BL und H
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Ambulante Fahrten müssen grundsätzlich vorher von der Kasse genehmigt werden
gern beraten wir Sie und übernehmen die Abrechnung