Mietwagenservice

Hier erfahren Sie alles zu unseren Angeboten im

 

Taxen- und Mietwagenbereich

 

  • Personenbeförderung bis 8 Personen

  • Flughafentransfer

  • Hotelshuttle

  • Zubringer zu Bahn- und Bustouristik

  • Einkaufsfahrten

  • Handicap -Fahrzeug

 

Kranken- und Rollstuhltransport

 

  • Fahrten ambulanter und stationärer Behandlung

  • Fahrten zur Dialyse, Chemotherapie und Bestrahlung

  • Kostenabwicklung mit Ihrer Krankenkasse

  • Vertragspartner aller Krankenkassen und Berufsgenossenschaften

 

Welche Fahrtkosten übernehmen die Krankenkassen

 

genehmigungspflichtige Fahrten

 

  • Fahrten zur Bestrahlung

  • Fahrten zur Dialyse

  • Fahrten zur Chemotherapie, Onkologie und Rheumatologie

  • Fahrten zur psychiatrischen Tagesklinik

 

nicht genehmigungspflichtige Fahrten

 

  • Einweisung in das Krankenhaus

  • Entlassung aus dem Krankenhaus

  • Fahrt 5 Tage vor der Krankenhauseinweisung

  • Nachstationäre Behandlungsfahrten bis zu 14 Tagen nach der Krankenhausentlassung

 

ambulante Fahrten

 

  • bei Pflegestufe 2 und 3

  • Schwerbehindertenausweis mit den Buchstaben AG, BL und H

  • Ambulante Fahrten müssen grundsätzlich vorher von der Kasse genehmigt werden

 

 

gern beraten wir Sie und übernehmen die Abrechnung